Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.

Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740

5. Mose 24

22Und sollst gedenken, dass du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, dass du solches tust.

5. Mose 25

Weitere Schutzbestimmungen.

1Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3Wenn man ihm 40 Schläge gegeben hat, soll man nicht mehr schlagen, auf dass nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2.Kor. 11,24)

4Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1.Kor. 9,9; 1.Tim. 5,18)

Gesetz über die Schwagerehe.

5Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Ruth 4,5; Matth. 22,24) 6Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, dass sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7Gefällt es aber dem Mann nicht, dass er seine Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin, hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, – 9so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10Und sein Name soll in Israel heißen „des Barfüßers Haus“.

11Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, dass sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, 12so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen.

13Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben; 14und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf dass dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HErr, dein Gott, geben wird. 16Denn wer solches tut, der ist dem HErrn, deinem Gott, ein Gräuel wie alle, die übel tun. (Micha 6,11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden.

17Gedenke, was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2.Mose 17,8-16) 18wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19Wenn nun der HErr, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HErr, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiss nicht! (1.Sam. 15,2-3)

5. Mose 26

Darbringung der Erstlingsfrüchte und des Zehnten.

1Wenn du in das Land kommst, das dir der HErr, dein Gott, zum Erbe geben wird, und nimmst es ein und wohnst darin, 2so sollst du nehmen allerlei erste Früchte des Landes, die aus der Erde kommen, die der HErr, dein Gott, dir gibt, und sollst sie in einen Korb legen und hingehen an den Ort, den der HErr, dein Gott, erwählen wird, dass sein Name daselbst wohne, (2.Mose 23,19; 2.Mose 34,26; 3.Mose 2,14)

Text der Luther-Übersetzung (1912) von 5. Mose 24, 22 bis 5. Mose 26, 2

Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.

Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740