Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570

4. Mose 29

Die Opfer am Drommetentag.

1Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun – es ist euer Drommetentag – (3.Mose 23,24-25) 2und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HErrn: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen – 6außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer, wie es recht ist –, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HErrn.

7Der zehnte Tag dieses siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3.Mose 23,27-32) 8sondern Brandopfer dem HErrn zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10und ein Zehntel je zu einem der sieben Lämmer; 11dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3.Mose 16,11-22)

Die Opfer am Laubhüttenfest.

12Der 15. Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HErrn sieben Tage feiern (3.Mose 23,34-43) 13und sollt dem HErrn Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: 13 junge Farren, zwei Widder; 14 jährige Lämmer ohne Fehl; 14samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der 13 Farren, zwei Zehntel je zu einem der zwei Widder, 15und ein Zehntel je zu einem der 14 Lämmer; 16dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

17Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, 14 jährige Lämmer ohne Fehl; 18mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

20Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, 14 jährige Lämmer ohne Fehl; 21mit ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer.

23Am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder, 14 jährige Lämmer ohne Fehl; 24samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

26Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, 14 jährige Lämmer ohne Fehl; 27samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, 14 jährige Lämmer ohne Fehl; 30samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

Text der Luther-Übersetzung (1912) von 4. Mose 29, 1 bis 4. Mose 29, 31

Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570