Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570

2. Mose 22

6Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben; 7findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die „Götter“ bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

8Wo einer den anderen beschuldigt um irgendein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die „Götter“ kommen. Welchen die „Götter“ verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.

9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, dass es niemand sieht, 10so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HErrn kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also dass jener nicht bezahlen müsse.

11Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen. 12Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1.Mose 31,39) 13Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, dass sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14Ist aber sein Herr dabei, soll er's nicht bezahlen, wenn er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte.

15Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5.Mose 22,28-29) 16Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen.

17Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3.Mose 20,6; 3.Mose 20,27; 5.Mose 18,10; 1.Sam. 28,9)

18Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3.Mose 18,23; 5.Mose 27,21)

19Wer den Göttern opfert und nicht dem HErrn allein, der sei verbannt. (5.Mose 13,7-19; 5.Mose 17,2-7)

Rechtsschutz für die Schwachen.

20Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2.Mose 23,9; 3.Mose 19,33-34; 5.Mose 10,18-19; 5.Mose 24,17-18; 5.Mose 27,19)

21Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jes. 1,17) 22Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23so wird mein Zorn ergrimmen, dass ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.

24Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3.Mose 25,36; 5.Mose 23,20; 5.Mose 24,10)

25Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5.Mose 24,12-13) 26denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht.

27Den „Göttern“ sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk sollst du nicht lästern. (2.Mose 21,6; Pred. 10,20; Apg. 23,5)

28Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (5.Mose 18,4; 2.Mose 13,2; 2.Mose 13,13) 29So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage lass es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3.Mose 22,27)

30Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3.Mose 7,24; 3.Mose 11,40; 3.Mose 17,15; 3.Mose 22,8; 5.Mose 14,21; Hesek. 44,31)

Text der Luther-Übersetzung (1912) von 2. Mose 22, 6 bis 2. Mose 22, 30

Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570