Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.

Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740

Hesekiel 47

Die Grenzen des Landes.

13So spricht der Herr HErr: Dies sind die Grenzen, nach denen ihr das Land sollt austeilen den zwölf Stämmen Israels; denn zwei Teile gehören dem Stamm Joseph. (1.Mose 48,5; Jos. 17,17) 14Und ihr sollt's gleich austeilen, einem wie dem anderen; denn ich habe meine Hand aufgehoben, das Land euren Vätern und euch zum Erbteil zu geben.

15Dies ist nun die Grenze des Landes gegen Mitternacht: von dem großen Meer an des Weges nach Hethlon gen Zedad, (4.Mose 34,2-12) 16Hamath, Berotha, Sibraim, das an Damaskus und Hamath grenzt, und Hazar-Thichon, das an Hauran grenzt. 17Das soll die Grenze sein vom Meer an bis gen Hazar-Enon, und Damaskus und Hamath sollen das Ende sein. Das sei die Grenze gegen Mitternacht.

18Aber die Grenze gegen Morgen sollt ihr messen zwischen Hauran und Damaskus und zwischen Gilead und dem Lande Israel, am Jordan hinab bis an das Meer gegen Morgen. Das soll die Grenze gegen Morgen sein.

19Aber die Grenze gegen Mittag ist von Thamar bis ans Haderwasser zu Kades und den Bach hinab bis an das große Meer. Das soll die Grenze gegen Mittag sein. (4.Mose 20,13; 4.Mose 34,5)

20Und an der Seite gegen Abend ist das große Meer von der Grenze an bis gegenüber Hamath. Das sei die Grenze gegen Abend.

Die Verteilung des Landes.

21Also sollt ihr das Land austeilen unter die Stämme Israels. 22Und wenn ihr das Los werft, das Land unter euch zu teilen, so sollt ihr die Fremdlinge, die bei euch wohnen und Kinder unter euch zeugen, halten gleich wie die Einheimischen unter den Kindern Israel; (2.Mose 22,20) 23und sie sollen auch ihren Teil im Lande haben, ein jeglicher unter dem Stamm, dabei er wohnt, spricht der Herr HErr.

Hesekiel 48

1Dies sind die Namen der Stämme: von Mitternacht, an dem Wege nach Hethlon, gen Hamath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hamath, das soll Dan für seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. (Hesek. 47,15; Hesek. 47,17) 2Neben Dan soll Asser seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 3Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 4Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 5Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 6Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 7Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

8Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern, von Morgen bis gen Abend, der 25.000 Ruten breit und so lang sei, wie sonst ein Teil ist von Morgen bis gen Abend; darin soll das Heiligtum stehen. (Hesek. 45,1-8) 9Und davon sollt ihr dem HErrn einen Teil absondern, 25.000 Ruten lang und 10.000 Ruten breit. 10Und dieser heilige Teil soll den Priestern gehören, nämlich 25.000 Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und 10.000 breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HErrn soll mittendarin stehen. 11Das soll geheiligt sein den Priestern, den Kindern Zadok, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind. (Hesek. 44,15) 12Und soll also dieser abgesonderte Teil des geheiligten Landes ihr eigen sein als Hochheiliges neben der Leviten Grenze.

13Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch 25.000 Ruten in die Länge und 10.000 Ruten in die Breite haben; denn alle Länge soll 25.000 und die Breite 10.000 Ruten haben.

Text der Luther-Übersetzung (1912) von Hesekiel 47, 13 bis Hesekiel 48, 13

Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.

Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740