Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.

Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740

5. Mose 15

22sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch isst. (5.Mose 12,15; 5.Mose 12,22) 23Allein dass du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3.Mose 3,17; 5.Mose 12,16; 5.Mose 12,23-24)

5. Mose 16

Von den drei jährlichen Hauptfesten.

1Halte den Monat Abib, dass du Passah haltest dem HErrn, deinem Gott; denn im Monat Abib hat dich der HErr, dein Gott, aus Ägypten geführt bei der Nacht. (2.Mose 12,1) 2Und sollst dem HErrn, deinem Gott, das Passah schlachten, Schafe und Rinder, an der Stätte, die der HErr erwählen wird, dass sein Name daselbst wohne. 3Du sollst kein Gesäuertes auf dem Fest essen. Sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot des Elends essen – denn mit Furcht bist du aus Ägyptenland gezogen –, auf dass du des Tages deines Auszugs aus Ägyptenland gedenkest dein Leben lang. 4Es soll in sieben Tagen kein Sauerteig gesehen werden in allen deinen Grenzen und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist, über Nacht bleiben bis an den Morgen.

5Du darfst nicht Passah schlachten in irgend deiner Tore einem, die dir der HErr, dein Gott gegeben hat; 6sondern an der Stätte, die der HErr, dein Gott, erwählen wird, dass sein Name daselbst wohne, da sollst du das Passah schlachten des Abends, wenn die Sonne ist untergegangen, zu der Zeit, als du aus Ägypten zogst. 7Und sollst's kochen und essen an der Stätte, die der HErr, dein Gott, erwählen wird, und darnach dich wenden des Morgens und heimgehen in deine Hütten. 8Sechs Tage sollst du Ungesäuertes essen, und am siebenten Tag ist die Versammlung des HErrn, deines Gottes; da sollst du keine Arbeit tun.

9Sieben Wochen sollst du dir zählen, und anheben zu zählen, wenn man anfängt mit der Sichel in der Saat. 10Und sollst halten das Fest der Wochen dem HErrn, deinem Gott, dass du eine freiwillige Gabe deiner Hand gebest, nach dem dich der HErr, dein Gott, gesegnet hat; 11und sollst fröhlich sein vor dem HErrn, deinem Gott, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd und der Levit, der in deinem Tor ist, der Fremdling, der Waise, und die Witwe, die unter dir sind, an der Stätte, die der HErr, dein Gott, erwählen wird, dass sein Name da wohne. (5.Mose 16,16; 2.Mose 20,24) 12Und gedenke, dass du Knecht in Ägypten gewesen bist, dass du haltest und tust nach diesen Geboten. (5.Mose 5,15)

13Das Fest der Laubhütten sollst du halten sieben Tage, wenn du hast eingesammelt von deiner Tenne und von deiner Kelter, 14und sollst fröhlich sein auf deinem Fest, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, der Levit, der Fremdling, der Waise und die Witwe, die in deinem Tor sind. (5.Mose 16,11; 5.Mose 26,11) 15Sieben Tage sollst du dem HErrn, deinem Gott, das Fest halten an der Stätte, die der HErr erwählen wird. Denn der HErr, dein Gott, wird dich segnen in allem deinem Einkommen und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein.

16Dreimal des Jahres soll alles, was männlich ist unter dir, vor dem HErrn, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die der HErr erwählen wird: aufs Fest der ungesäuerten Brote, aufs Fest der Wochen und aufs Fest der Laubhütten; sie sollen aber nicht leer vor dem HErrn erscheinen, 17ein jeglicher nach der Gabe seiner Hand, nach dem Segen, den dir der HErr, dein Gott, gegeben hat.

Von den Richtern und Amtleuten.

18Richter und Amtleute sollst du dir setzen in allen deinen Toren, die dir der HErr, dein Gott, geben wird unter deinen Stämmen, dass sie das Volk richten mit rechtem Gericht. (5.Mose 20,8-9; 4.Mose 11,16) 19Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch keine Person ansehen noch Geschenke nehmen; denn die Geschenke machen die Weisen blind und verkehren die Sachen der Gerechten. (5.Mose 1,17)

Text der Luther-Übersetzung (1912) von 5. Mose 15, 22 bis 5. Mose 16, 19

Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.

Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740