Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.

Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740

4. Mose 15

5und Wein zum Trankopfer, auch ein viertel Hin, zu dem Brandopfer oder sonst zu dem Opfer, da ein Lamm geopfert wird. (4.Mose 28,7) 6Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen aus zwei Zehntel Semmelmehl, mit einem drittel Hin Öl gemengt, 7und Wein zum Trankopfer, auch ein drittel Hin; das sollst du dem HErrn zum süßen Geruch opfern. 8Willst du aber ein Rind zum Brandopfer oder zum besonderen Gelübdeopfer oder zum Dankopfer dem HErrn machen, 9so sollst du zu dem Rind ein Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, mit einem halben Hin Öl gemengt, 10und Wein zum Trankopfer, auch ein halbes Hin; das ist ein Opfer dem HErrn zum süßen Geruch. 11Also sollst du tun mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Schaf oder mit einer Ziege. 12Darnach die Zahl dieser Opfer ist, darnach soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein.

13Wer ein Einheimischer ist, der soll solches tun, dass er dem HErrn opfere ein Opfer zum süßen Geruch. 14Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt oder unter euch bei euren Nachkommen ist, und will dem HErrn ein Opfer zum süßen Geruch tun, der soll tun, wie ihr tut. 15Der ganzen Gemeinde sei eine Satzung, euch sowohl als den Fremdlingen; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen, dass vor dem HErrn der Fremdling sei wie ihr. (2.Mose 12,49) 16Ein Gesetz, ein Recht soll euch und dem Fremdling sein, der bei euch wohnt.

17Und der HErr redete mit Mose und sprach: 18Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, darein ich euch bringen werde, 19dass ihr esset von dem Brot im Lande, sollt ihr dem HErrn eine Hebe geben: (2.Mose 23,16; 2.Mose 23,19) 20als eures Teiges Erstling sollt ihr einen Kuchen zur Hebe geben; wie die Hebe von der Scheune, 21also sollt ihr auch dem HErrn eures Teiges Erstling zur Hebe geben bei euren Nachkommen.

Über Sünden aus Versehen und aus Vorsatz.

22Und wenn ihr aus Versehen dieser Gebote irgendeins nicht tut, die der HErr zu Mose geredet hat, (3.Mose 4,2; 3.Mose 4,13) 23alles, was der HErr euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, da er anfing zu gebieten auf eure Nachkommen; 24wenn nun ohne Wissen der Gemeinde etwas versehen würde, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren aus den Rindern zum Brandopfer machen, zum süßen Geruch dem HErrn, samt seinem Speisopfer und Trankopfer, wie es recht ist, und einen Ziegenbock zum Sündopfer. 25Und der Priester soll also die ganze Gemeinde der Kinder Israel versöhnen, so wird's ihnen vergeben sein; denn es ist ein Versehen. Und sie sollen bringen solch ihre Gabe zum Opfer dem HErrn und ihr Sündopfer vor den HErrn über ihr Versehen, 26so wird's vergeben der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, dazu auch dem Fremdling, der unter euch wohnt, weil das ganze Volk an solchem versehen teilhat.

27Wenn aber eine Seele aus Versehen sündigen wird, die soll eine jährige Ziege zum Sündopfer bringen. (3.Mose 4,27-28) 28Und der Priester soll versöhnen solche Seele, die aus Versehen gesündigt hat, vor dem HErrn, dass er sie versöhne und ihr vergeben werde. 29Und es soll ein Gesetz sein für die, die ein Versehen begehen, für den Einheimischen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der unter ihnen wohnt.

30Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut, es sei ein Einheimischer oder Fremdling, der hat den HErrn geschmäht. Solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk; (Apg. 13,38; Hebr. 10,26-27) 31denn sie hat des HErrn Wort verachtet und sein Gebot lassen fahren. Ja, sie soll ausgerottet werden; die Schuld sei ihr.

Strafe für Sabbatschändung.

32Als nun die Kinder Israel in der Wüste waren, fanden sie einen Mann Holz lesen am Sabbattage. 33Und die ihn darob gefunden hatten, da er Holz las, brachten ihn zu Mose und Aaron und vor die ganze Gemeinde.

Text der Luther-Übersetzung (1912) von 4. Mose 15, 5 bis 4. Mose 15, 33

Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.

Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740