Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.

Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740

4. Mose 5

14und der Eifergeist entzündet ihn, dass er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt.

16Da soll sie der Priester herzuführen und vor den HErrn stellen 17und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2.Mose 30,18) 18Und soll das Weib vor den HErrn stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, dass du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bitteren verfluchten Wasser nicht schaden. 20Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, dass du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HErr setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, dass der HErr deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, dass dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen.

23Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bitteren Wasser abwaschen 24und soll dem Weibe von dem bitteren verfluchten Wasser zu trinken geben, dass das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HErrn weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.

27Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, dass ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk; 28ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, dass sie kann schwanger werden.

29Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird, 30oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, dass er um sein Weib eifert, dass er's stelle vor den HErrn und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

4. Mose 6

Das Gesetz über die Gottgeweihten.

1Und der HErr redete mit Mose und sprach: 2Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib ein besonderes Gelübde tut, dem HErrn sich zu enthalten, (1.Sam. 1,11) 3der soll sich Weins und starken Getränks enthalten; Weinessig oder Essig von starkem Getränk soll er auch nicht trinken, auch nichts, das aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch dürre Weinbeeren essen. (Luk. 1,15) 4Solange solch ein Gelübde währt, soll er nichts essen, das man vom Weinstock macht, vom Weinkern bis zu den Hülsen. 5Solange die Zeit solches seines Gelübdes währt, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren, bis dass die Zeit aus sei, die er dem HErrn gelobt hat; denn er ist heilig und soll das Haar auf seinem Haupt lassen frei wachsen. (Richt. 13,5)

6Die ganze Zeit über, die er dem HErrn gelobt hat, soll er zu keinem Toten gehen.

Text der Luther-Übersetzung (1912) von 4. Mose 5, 14 bis 4. Mose 6, 6

Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.

Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740