Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.

Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740

4. Mose 4

35von 30 Jahren und darüber bis ins 50., alle, die zum Dienst taugten, dass sie Amt in der Hütte des Stifts hätten. 36Und die Summe war 2750. 37Das ist die Summe der Geschlechter der Kahathiter, die alle zu schaffen hatten in der Hütte des Stifts, die Mose und Aaron zählten nach dem Wort des HErrn durch Mose.

38Die Kinder Gerson wurden auch gezählt in ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, 39von 30 Jahren und darüber bis ins 50., alle, die zum Dienst taugten, dass sie Amt in der Hütte des Stifts hätten. 40Und die Summe war 2630. 41Das ist die Summe der Geschlechter der Kinder Gerson, die alle zu schaffen hatten in der Hütte des Stifts, welche Mose und Aaron zählten nach dem Wort des HErrn.

42Die Kinder Merari wurden auch gezählt nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, 43von 30 Jahren und darüber bis ins 50., alle, die zum Dienst taugten, dass sie Amt in der Hütte des Stifts hätten. 44Und die Summe war 3200. 45Das ist die Summe der Geschlechter der Kinder Merari, die Mose und Aaron zählten nach dem Wort des HErrn durch Mose.

46Die Summe aller Leviten, die Mose und Aaron samt den Hauptleuten Israels zählten nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, 47von 30 Jahren und darüber bis ins 50., aller, die eingingen, zu schaffen ein jeglicher sein Amt und zu tragen die Last in der Hütte des Stifts, 48war 8580, 49die gezählt wurden nach dem Wort des HErrn durch Mose, ein jeglicher zu seinem Amt und seiner Last, wie der HErr dem Mose geboten hatte.

4. Mose 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch.

1Und der HErr redete mit Mose und sprach: 2Gebiete den Kindern Israel, dass sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben und die an Toten unrein geworden sind. (3.Mose 13,46; 3.Mose 15,2) 3Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, dass sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4.Mose 12,14; 4.Mose 35,34) 4Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HErr zu Mose geredet hatte.

5Und der HErr redete mit Mose und sprach: 6Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgendeine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HErrn damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3.Mose 5,21-26) 7und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich verschuldigt haben. 8Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man's dem HErrn geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4.Mose 18,8) 10Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein.

11Und der HErr redete mit Mose und sprach: 12Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgendeines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde verdeckt, dass sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen,

Text der Luther-Übersetzung (1912) von 4. Mose 4, 35 bis 4. Mose 5, 13

Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.

Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740