Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.
Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740
20Und wenn er vollbracht hat das Versöhnen des Heiligtums und der Hütte des Stifts und des Altars, so soll er den lebendigen Bock herzubringen. 21Da soll denn Aaron seine beiden Hände auf sein Haupt legen und bekennen auf ihn alle Missetat der Kinder Israel und alle ihre Übertretung in allen ihren Sünden, und soll sie dem Bock auf das Haupt legen und ihn durch einen Mann, der bereit ist, in die Wüste laufen lassen, 22dass also der Bock alle ihre Missetat auf sich in eine Wildnis trage; und er lasse ihn in die Wüste.
23Und Aaron soll in die Hütte des Stifts gehen und ausziehen die leinenen Kleider, die er anzog, da er in das Heiligtum ging, und soll sie daselbst lassen. 24Und soll sein Fleisch mit Wasser baden an heiliger Stätte und seine eigenen Kleider antun und herausgehen und sein Brandopfer und des Volks Brandopfer machen und beide, sich und das Volk, versöhnen 25und das Fett vom Sündopfer auf dem Altar anzünden. 26Der aber den Bock für Asasel hat ausgeführt, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch mit Wasser baden und darnach ins Lager kommen. 27Den Farren des Sündopfers und den Bock des Sündopfers, deren Blut in das Heiligtum zu versöhnen gebracht ward, soll man hinausschaffen vor das Lager und mit Feuer verbrennen, Haut, Fleisch und Mist. (3.Mose 4,12; 3.Mose 6,23; Hesek. 43,21; Hebr. 13,11) 28Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch mit Wasser baden und darnach ins Lager kommen.
29Auch soll euch das ein ewiges Recht sein: am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr euren Leib kasteien und kein Werk tun, weder ein Einheimischer noch ein Fremder unter euch. 30Denn an diesem Tage geschieht eure Versöhnung, dass ihr gereinigt werdet; von allen euren Sünden werdet ihr gereinigt vor dem HErrn. (Hebr. 10,3) 31Darum soll's euch ein großer Sabbat sein, und ihr sollt euren Leib kasteien. Ein ewiges Recht sei das.
32Es soll aber solche Versöhnung tun ein Priester, den man geweiht und des Hand man gefüllt hat zum Priester an seines Vaters Statt; und er soll die leinenen Kleider antun, die heiligen Kleider, 33und soll also versöhnen das heiligste Heiligtum und die Hütte des Stifts und den Altar und die Priester und alles Volk der Gemeinde. 34Das soll euch ein ewiges Recht sein, dass ihr die Kinder Israel versöhnet von allen ihren Sünden, im Jahr einmal. Und Aaron tat, wie der HErr dem Mose geboten hatte.
1Und der HErr redete mit Mose und sprach: 2Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, was der HErr geboten hat. 3Welcher aus dem Haus Israel einen Ochsen oder Lamm oder Ziege schlachtet, in dem Lager oder draußen vor dem Lager, 4und es nicht vor die Tür der Hütte des Stifts bringt, dass es dem HErrn zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HErrn, der soll des Blutes schuldig sein als der Blut vergossen hat, und solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (Jes. 66,3) 5Darum sollen die Kinder Israel ihre Schlachttiere, die sie auf dem freien Feld schlachten wollen, vor den HErrn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts zum Priester und allda ihre Dankopfer dem HErrn opfern.
Text der Luther-Übersetzung (1912) von
Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.
Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740