Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.

Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740

3. Mose 14

26und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HErrn. 28Von dem Übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HErrn; 30und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31ein Sündopfer, aus der anderen ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HErrn. 32Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Aussatz an Häusern.

33Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach: 34Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3.Mose 13,2) 36Da soll der Priester heißen, dass sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf dass nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37Wenn er nun das Mal besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3.Mose 13,3) 38so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, dass das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen.

43Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat, 44so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, dass das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiss ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3.Mose 11,24) 47Und wer darin liegt oder darin isst, der soll seine Kleider waschen.

48Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, dass dieses Mal nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden. 49Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3.Mose 14,5-6) 51Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3.Mose 14,7)

Text der Luther-Übersetzung (1912) von 3. Mose 14, 26 bis 3. Mose 14, 53

Biblia sacra tam Veteris quam Novi Testamenti, cum Apocryphis, secundum fontes Hebraicos et Graecos, ad optimos codices collata, praetereaque ita adornata, ut qua singulas paginas exactissime respondeant Bibliis Germanicis, Halae Saxonum impressis, quae Cansteiniana vulgo vocantur, ad confirmandam memoriam localem in his acquisitam. Adiectae sunt variantes lectiones selectae. Cum praefatione de authentici textus prae versionibus praerogativis D. Christiano Benedicti Michaelis.

Züllichau, Gottlob Benjamin Frommann für das Waisenhaus (Orphanotrophei), 1741 und 1740