Biblia (Band 2) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570

Hesekiel 44

28Aber das Erbteil, das sie haben sollen, das will ich selbst sein. Darum sollt ihr ihnen kein eigen Land geben in Israel; denn ich bin ihr Erbteil. (4.Mose 18,20) 29Sie sollen ihre Nahrung haben vom Speisopfer, Sündopfer und Schuldopfer, und alles Verbannte in Israel soll ihnen gehören. 30Und alle ersten Früchte und alle Hebopfer von allem, davon ihr Hebopfer bringt, sollen den Priestern gehören. Ihr sollt auch den Priestern die Erstlinge eures Teiges geben, damit der Segen in deinem Hause bleibe. 31Was aber ein Aas oder zerrissen ist, es sei von Vögeln oder Tieren, das sollen die Priester nicht essen. (3.Mose 22,8)

Hesekiel 45

Die Landabgabe für den heiligen Bezirk; die Landanteile der Stadt und des Fürsten.

1Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HErrn heilig sein soll, 25.000 Ruten lang und 10.000 breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. 2Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je 500 Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher 50 Ellen.

3Und auf dem Platz, der 25.000 Ruten lang und 10.000 breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste. 4Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HErrn treten, ihm zu dienen, dass sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.

5Aber die Leviten, die vor dem Hause dienen, sollen auch 25.000 Ruten lang und 10.000 breit haben zu ihrem Teil, dass sie da wohnen.

6Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, 5000 Ruten breit und 25.000 lang, neben dem geheiligten Lande.

7Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. (Hesek. 44,3; Hesek. 48,21-22) 8Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.

Mahnung an die Fürsten.

9Denn so spricht der Herr HErr: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr HErr. (Hesek. 46,18)

10Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben. (3.Mose 19,36; 5.Mose 25,15) 11Epha und Bath sollen gleich sein, dass ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha auch den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen. 12Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.

Die Aufgaben des Fürsten im Opferdienst.

13Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste. 14Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer. 15Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr HErr. 16Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen. 17Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.

Text der Luther-Übersetzung (1912) von Hesekiel 44, 28 bis Hesekiel 45, 17

Biblia (Band 2) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570