Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570

5. Mose 24

5Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, dass er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. (5.Mose 20,7)

Das Recht der Schwachen und Armen.

6Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.

7Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, dass du das Böse von dir tust. (2.Mose 21,16)

8Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, dass du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun. (3.Mose 13,1; 3.Mose 14,2) 9Bedenke, was der HErr, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. (4.Mose 12,10-15)

10Wenn du deinem Nächsten irgendeine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen, 11sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen. 12Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand, 13sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, dass er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HErrn, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein. (2.Mose 22,25)

14Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, (3.Mose 19,13) 15sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, dass die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf dass er nicht wider dich den HErrn anrufe und es dir Sünde sei.

16Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben. (2.Kön. 14,6; Hesek. 18,19-20)

17Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2.Mose 22,20-21) 18Denn du sollst gedenken, dass du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HErr, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, dass du solches tust. (5.Mose 16,12)

19Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf dass dich der HErr, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3.Mose 19,9-10) 20Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 21Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 22Und sollst gedenken, dass du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, dass du solches tust.

5. Mose 25

Weitere Schutzbestimmungen.

1Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3Wenn man ihm 40 Schläge gegeben hat, soll man nicht mehr schlagen, auf dass nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2.Kor. 11,24)

4Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1.Kor. 9,9; 1.Tim. 5,18)

Text der Luther-Übersetzung (1912) von 5. Mose 24, 5 bis 5. Mose 25, 4

Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570