Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570

4. Mose 35

12Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, dass der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis dass er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14Drei sollt ihr geben diesseits des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, dass dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag.

16Wer jemand mit einem Eisen schlägt, dass er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben. 17Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, dass er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, dass er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20Stößt er ihn aus Hass oder wirft etwas auf ihn aus List, dass er stirbt, 21oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, dass er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.

22Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens 23oder wirft irgendeinen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also dass er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis dass der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3.Mose 21,10) 26Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.

30Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5.Mose 17,6; 5.Mose 19,15) 31Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele des Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, dass er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1.Mose 9,6) 34Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HErr, der unter den Kindern Israel wohnt. (2.Mose 29,45)

4. Mose 36

Erbtöchter sollen nicht außerhalb des väterlichen Stammes heiraten.

1Und die obersten Väter des Geschlechts der Kinder Gileads, des Sohnes Machirs, der Manasses Sohn war, von den Geschlechtern der Kinder Joseph, traten herzu und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den obersten Vätern der Kinder Israel, 2und sprachen: Meinem Herrn hat der HErr geboten, dass man das Land zum Erbteil geben sollte durchs Los den Kindern Israel; auch ward meinem Herrn geboten von dem HErrn, dass man das Erbteil Zelophehads, unseres Bruders, seinen Töchtern geben soll. (4.Mose 26,55; 4.Mose 27,6-7) 3Wenn sie jemand aus den Stämmen der Kinder Israel zu Weibern nimmt, so wird unserer Väter Erbteil weniger werden, und so viel sie haben, wird zu dem Erbteil kommen des Stammes, dahin sie kommen; also wird das Los unseres Erbteils verringert.

Text der Luther-Übersetzung (1912) von 4. Mose 35, 12 bis 4. Mose 36, 3

Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570