Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570

4. Mose 18

11Ich habe auch das Hebopfer ihrer Gabe an allen Webeopfern der Kinder Israel dir gegeben und deinen Söhnen und Töchtern samt dir zum ewigen Recht; wer rein ist in deinem Hause, soll davon essen. (3.Mose 10,14) 12Alles beste Öl und alles Beste vom Most und Korn, nämlich ihre Erstlinge, die sie dem HErrn geben, habe ich dir gegeben. 13Die erste Frucht, die sie dem HErrn bringen von allem, was in ihrem Lande ist, soll dein sein; wer rein ist in deinem Hause, soll davon essen. (2.Mose 23,19; 5.Mose 18,4) 14Alles Verbannte in Israel soll dein sein. (3.Mose 27,28) 15Alles, was die Mutter bricht unter allem Fleisch, das sie dem HErrn bringen, es sei ein Mensch oder Vieh, soll dein sein; doch dass du die erste Menschenfrucht lösen lassest und die erste Frucht eines unreinen Viehs auch lösen lassest. (2.Mose 13,12-13; 2.Mose 34,19-20) 16Sie sollen's aber lösen, wenn's einen Monat alt ist; und sollst es zu lösen geben um Geld, um fünf Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, das hat 20 Gera. 17Aber die erste Frucht eines Rindes oder Schafes oder einer Ziege sollst du nicht zu lösen geben, denn sie sind heilig; ihr Blut sollst du sprengen auf den Altar, und ihr Fett sollst du anzünden zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn. 18Ihr Fleisch soll dein sein, wie auch die Webebrust und die rechte Schulter dein ist. 19Alle Hebopfer, die die Kinder Israel heiligen dem HErrn, habe ich dir gegeben und deinen Söhnen und deinen Töchtern samt dir zum ewigen Recht. Das soll ein unverweslicher Bund sein ewig vor dem HErrn, dir und deinem Samen samt dir.

20Und der HErr sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel. (4.Mose 35,5; 5.Mose 10,9; 5.Mose 12,12; Jos. 13,14; Jos. 13,33) 21Den Kindern Levi aber habe ich alle Zehnten gegeben in Israel zum Erbgut für ihr Amt, das sie mir tun an der Hütte des Stifts. (3.Mose 27,30) 22Dass hinfort die Kinder Israel nicht zur Hütte des Stifts sich tun, Sünde auf sich zu laden, und sterben; 23sondern die Leviten sollen des Amts pflegen an der Hütte des Stifts, und sie sollen jener Missetat tragen zu ewigem Recht bei euren Nachkommen. Und sie sollen unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen; 24Denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HErrn heben, habe ich den Leviten zum Erbgut gegeben. Darum habe ich zu ihnen gesagt, dass sie unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen sollen.

25Und der HErr redete mit Mose und sprach: 26Sage den Leviten und sprich zu ihnen: Wenn ihr den Zehnten nehmt von den Kindern Israel, den ich euch von ihnen gegeben habe zu eurem Erbgut, so sollt ihr davon ein Hebopfer dem HErrn tun, je den Zehnten von dem Zehnten; 27und sollt solch euer Hebopfer achten, als gäbet ihr Korn aus der Scheune und Fülle aus der Kelter. 28Also sollt auch ihr das Hebopfer dem HErrn geben von allen euren Zehnten, die ihr nehmt von den Kindern Israel, dass ihr solches Hebopfer des HErrn dem Priester Aaron gebet. 29Von allem, was euch gegeben wird, sollt ihr dem HErrn allerlei Hebopfer geben, von allem Besten das, was davon geheiligt wird. 30Und sprich zu ihnen: Wenn ihr also das Beste davon hebt, so soll's den Leviten gerechnet werden wie ein Einkommen der Scheune und wie ein Einkommen der Kelter. 31Ihr möget's essen an allen Stätten, ihr und eure Kinder; denn es ist euer Lohn für euer Amt in der Hütte des Stifts. (Matth. 10,10) 32So werdet ihr nicht Sünde auf euch laden an demselben, wenn ihr das Beste davon hebt, und nicht entweihen das Geheiligte der Kinder Israel und nicht sterben.

Text der Luther-Übersetzung (1912) von 4. Mose 18, 11 bis 4. Mose 18, 32

Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570