20Und der HErr sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel. (4.Mose 35,5; 5.Mose 10,9; 5.Mose 12,12; Jos. 13,14; Jos. 13,33) 21Den Kindern Levi aber habe ich alle Zehnten gegeben in Israel zum Erbgut für ihr Amt, das sie mir tun an der Hütte des Stifts. (3.Mose 27,30) 22Dass hinfort die Kinder Israel nicht zur Hütte des Stifts sich tun, Sünde auf sich zu laden, und sterben; 23sondern die Leviten sollen des Amts pflegen an der Hütte des Stifts, und sie sollen jener Missetat tragen zu ewigem Recht bei euren Nachkommen. Und sie sollen unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen; 24Denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HErrn heben, habe ich den Leviten zum Erbgut gegeben. Darum habe ich zu ihnen gesagt, dass sie unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen sollen.
25Und der HErr redete mit Mose und sprach: 26Sage den Leviten und sprich zu ihnen: Wenn ihr den Zehnten nehmt von den Kindern Israel, den ich euch von ihnen gegeben habe zu eurem Erbgut, so sollt ihr davon ein Hebopfer dem HErrn tun, je den Zehnten von dem Zehnten; 27und sollt solch euer Hebopfer achten, als gäbet ihr Korn aus der Scheune und Fülle aus der Kelter. 28Also sollt auch ihr das Hebopfer dem HErrn geben von allen euren Zehnten, die ihr nehmt von den Kindern Israel, dass ihr solches Hebopfer des HErrn dem Priester Aaron gebet. 29Von allem, was euch gegeben wird, sollt ihr dem HErrn allerlei Hebopfer geben, von allem Besten das, was davon geheiligt wird. 30Und sprich zu ihnen: Wenn ihr also das Beste davon hebt, so soll's den Leviten gerechnet werden wie ein Einkommen der Scheune und wie ein Einkommen der Kelter. 31Ihr möget's essen an allen Stätten, ihr und eure Kinder; denn es ist euer Lohn für euer Amt in der Hütte des Stifts. (Matth. 10,10) 32So werdet ihr nicht Sünde auf euch laden an demselben, wenn ihr das Beste davon hebt, und nicht entweihen das Geheiligte der Kinder Israel und nicht sterben.
Text der Luther-Übersetzung (1912) von