1Und der HErr redete mit Mose und sprach: 2Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land eurer Wohnung kommt, das ich euch geben werde, 3und wollt dem HErrn Opfer tun, es sei ein Brandopfer oder ein Opfer zum besonderen Gelübde oder ein freiwilliges Opfer oder euer Festopfer, auf dass ihr dem HErrn einen süßen Geruch machet von Rindern oder von Schafen: (3.Mose 7,16) 4wer nun seine Gabe dem HErrn opfern will, der soll das Speisopfer tun, ein Zehntel Semmelmehl, mit einem viertel Hin Öl; 5und Wein zum Trankopfer, auch ein viertel Hin, zu dem Brandopfer oder sonst zu dem Opfer, da ein Lamm geopfert wird. (4.Mose 28,7) 6Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen aus zwei Zehntel Semmelmehl, mit einem drittel Hin Öl gemengt, 7und Wein zum Trankopfer, auch ein drittel Hin; das sollst du dem HErrn zum süßen Geruch opfern. 8Willst du aber ein Rind zum Brandopfer oder zum besonderen Gelübdeopfer oder zum Dankopfer dem HErrn machen, 9so sollst du zu dem Rind ein Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, mit einem halben Hin Öl gemengt, 10und Wein zum Trankopfer, auch ein halbes Hin; das ist ein Opfer dem HErrn zum süßen Geruch. 11Also sollst du tun mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Schaf oder mit einer Ziege. 12Darnach die Zahl dieser Opfer ist, darnach soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein.
13Wer ein Einheimischer ist, der soll solches tun, dass er dem HErrn opfere ein Opfer zum süßen Geruch. 14Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt oder unter euch bei euren Nachkommen ist, und will dem HErrn ein Opfer zum süßen Geruch tun, der soll tun, wie ihr tut. 15Der ganzen Gemeinde sei eine Satzung, euch sowohl als den Fremdlingen; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen, dass vor dem HErrn der Fremdling sei wie ihr. (2.Mose 12,49) 16Ein Gesetz, ein Recht soll euch und dem Fremdling sein, der bei euch wohnt.
17Und der HErr redete mit Mose und sprach: 18Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, darein ich euch bringen werde, 19dass ihr esset von dem Brot im Lande, sollt ihr dem HErrn eine Hebe geben: (2.Mose 23,16; 2.Mose 23,19) 20als eures Teiges Erstling sollt ihr einen Kuchen zur Hebe geben; wie die Hebe von der Scheune, 21also sollt ihr auch dem HErrn eures Teiges Erstling zur Hebe geben bei euren Nachkommen.
22Und wenn ihr aus Versehen dieser Gebote irgendeins nicht tut, die der HErr zu Mose geredet hat, (3.Mose 4,2; 3.Mose 4,13) 23alles, was der HErr euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, da er anfing zu gebieten auf eure Nachkommen;
Text der Luther-Übersetzung (1912) von