Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570

4. Mose 5

23Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bitteren Wasser abwaschen 24und soll dem Weibe von dem bitteren verfluchten Wasser zu trinken geben, dass das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HErrn weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.

27Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, dass ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk; 28ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, dass sie kann schwanger werden.

29Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird, 30oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, dass er um sein Weib eifert, dass er's stelle vor den HErrn und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

4. Mose 6

Das Gesetz über die Gottgeweihten.

1Und der HErr redete mit Mose und sprach: 2Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib ein besonderes Gelübde tut, dem HErrn sich zu enthalten, (1.Sam. 1,11) 3der soll sich Weins und starken Getränks enthalten; Weinessig oder Essig von starkem Getränk soll er auch nicht trinken, auch nichts, das aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch dürre Weinbeeren essen. (Luk. 1,15) 4Solange solch ein Gelübde währt, soll er nichts essen, das man vom Weinstock macht, vom Weinkern bis zu den Hülsen. 5Solange die Zeit solches seines Gelübdes währt, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren, bis dass die Zeit aus sei, die er dem HErrn gelobt hat; denn er ist heilig und soll das Haar auf seinem Haupt lassen frei wachsen. (Richt. 13,5)

6Die ganze Zeit über, die er dem HErrn gelobt hat, soll er zu keinem Toten gehen. 7Er soll sich auch nicht verunreinigen an dem Tod seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn das Gelübde seines Gottes ist auf seinem Haupt. (3.Mose 21,11) 8Die ganze Zeit seines Gelübdes soll er dem HErrn heilig sein. 9Und wo jemand vor ihm unversehens plötzlich stirbt, da wird das Haupt seines Gelübdes verunreinigt; darum soll er sein Haupt scheren am Tage seiner Reinigung, das ist am siebenten Tage. (4.Mose 19,11) 10Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben bringen oder zwei junge Tauben zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3.Mose 5,7) 11Und der Priester soll eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihn versöhnen, darum dass er sich an einem Toten versündigt hat, und also sein Haupt desselben Tages heiligen, 12dass er dem HErrn die Zeit seines Gelübdes aushalte. Und soll ein jähriges Lamm bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst sein, darum dass sein Gelübde verunreinigt ist.

13Dies ist das Gesetz des Gottgeweihten: wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. 14Und er soll bringen sein Opfer dem HErrn, ein jähriges Lamm ohne Fehl zum Brandopfer und ein jähriges Schaf ohne Fehl zum Sündopfer und einen Widder ohne Fehl zum Dankopfer 15und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und ihre Speisopfer und Trankopfer. 16Und der Priester soll's vor den HErrn bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen.

Text der Luther-Übersetzung (1912) von 4. Mose 5, 23 bis 4. Mose 6, 16

Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570