Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570

3. Mose 23

19Dazu sollt ihr machen einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei jährige Lämmer zum Dankopfer. 20Und der Priester soll's weben samt den Erstlingsbroten vor dem HErrn; die sollen samt den zwei Lämmern dem HErrn heilig sein und dem Priester gehören. 21Und sollt diesen Tag ausrufen; denn er soll unter euch heilig heißen, da ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr tun. Ein ewiges Recht soll das sein bei euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.

22Wenn ihr aber euer Land erntet sollt ihr nicht alles bis an die Enden des Feldes abschneiden, auch nicht alles genau auflesen, sondern sollt's den Armen und Fremdlingen lassen. Ich bin der HErr, euer Gott. (3.Mose 19,9)

Der Neujahrstag.

23Und der HErr redete mit Mose und sprach: 24Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr den heiligen Sabbat des Blasens zum Gedächtnis halten, da ihr zusammenkommt; (4.Mose 29,1-6; 4.Mose 10,10) 25da sollt ihr keine Dienstarbeit tun und sollt dem HErrn opfern.

Der Versöhnungstag.

26Und der HErr redete mit Mose und sprach: 27Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HErrn opfern (3.Mose 16,1) 28und sollt keine Arbeit tun an diesem Tage; denn es ist der Versöhnungstag, dass ihr versöhnt werdet vor dem HErrn, eurem Gott. 29Denn wer seinen Leib nicht kasteit an diesem Tage, der soll aus seinem Volk ausgerottet werden. 30Und wer dieses Tages irgendeine Arbeit tut, den will ich vertilgen aus seinem Volk. 31Darum sollt ihr keine Arbeit tun. Das soll ein ewiges Recht sein euren Nachkommen in allen ihren Wohnungen. 32Es ist euer großer Sabbat, dass ihr eure Leiber kasteiet. Am neunten Tage des Monats zu Abend sollt ihr diesen Sabbat halten, von Abend an bis wieder zu Abend.

Das Laubhüttenfest.

33Und der HErr redete mit Mose und sprach: 34Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am 15. Tage dieses siebenten Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HErrn. (2.Mose 23,16; 2.Mose 34,22; 4.Mose 29,12-39; 5.Mose 16,13-15) 35Der erste Tag soll heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr tun. 36Sieben Tage sollt ihr dem HErrn opfern. Der achte Tag soll auch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt, und sollt eure Opfer dem HErrn tun; denn es ist der Tag der Versammlung; keine Dienstarbeit sollt ihr tun. (Joh. 7,37)

37Das sind die Feste des HErrn, die ihr sollt für heilig halten, dass ihr zusammenkommt und dem HErrn Opfer tut: Brandopfer, Speisopfer, Trankopfer und andere Opfer, ein jegliches nach seinem Tage, 38außer was die Sabbate des HErrn und eure Gaben und Gelübde und freiwillige Gaben sind, die ihr dem HErrn gebt.

39So sollt ihr nun am 15. Tage des siebenten Monats, wenn ihr die Früchte des Landes eingebracht habt, das Fest des HErrn halten sieben Tage lang. Am ersten Tage ist es Sabbat, und am achten Tage ist es auch Sabbat. 40Und sollt am ersten Tage Früchte nehmen von schönen Bäumen, Palmenzweige und Maien von dichten Bäumen und Bachweiden und sieben Tage fröhlich sein vor dem HErrn, eurem Gott. (Neh. 8,14-16) 41Und sollt also dem HErrn das Fest halten sieben Tage des Jahres. Das soll ein ewiges Recht sein bei euren Nachkommen, dass sie im siebenten Monat also feiern. 42Sieben Tage sollt ihr in Laubhütten wohnen; wer einheimisch ist in Israel, der soll in Laubhütten wohnen, 43dass eure Nachkommen wissen, wie ich die Kinder Israel habe lassen in Hütten wohnen, da ich sie aus Ägyptenland führte. Ich bin der HErr, euer Gott.

44Und Mose sagte den Kindern Israel solche Feste des HErrn.

Text der Luther-Übersetzung (1912) von 3. Mose 23, 19 bis 3. Mose 23, 44

Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570