29Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat 30und der Priester das Mal besieht und findet, dass das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes.
31Sieht aber der Priester, dass der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die Haut, und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen. 32Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33soll er sich scheren, doch dass er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer denn die andere Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35Frisst aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36und der Priester besieht und findet, dass der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.
38Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist 39und der Priester sieht daselbst, dass das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.
40Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, dass er kahl wird, der ist rein. 41Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42Wird aber an der Glatze oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, dass ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, dass es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt.
45Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt, und er soll rufen: Unrein, unrein! 46Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4.Mose 5,3)
47Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen, 48am Aufzug oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgendeinem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiss ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51Und wenn er am siebenten Tage sieht, dass das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.
53Wird aber der Priester sehen, dass das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, 54so soll er gebieten, dass man das wasche, worin das Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage.
Text der Luther-Übersetzung (1912) von