Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570

3. Mose 11

32Und alles, worauf ein solch totes Aas fällt, das wird unrein, es sei allerlei hölzernes Gefäß oder Kleider oder Fell oder Sack; und alles Gerät, womit man etwas schafft, soll man ins Wasser tun, und es ist unrein bis auf den Abend; alsdann wird's rein. 33Allerlei irdenes Gefäß, wo solcher Aas hineinfällt, wird alles unrein, was darin ist; und sollt's zerbrechen. 34Alle Speise, die man isst, so solch Wasser hineinkommt, ist unrein; und aller Trank, den man trinkt in allerlei solchem Gefäß, ist unrein. 35Und alles, worauf ein solch Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen oder Kessel, so soll man's zerbrechen; denn es ist unrein und soll euch unrein sein. 36Doch die Brunnen und Gruben und Teiche bleiben rein. Wer aber ihr Aas anrührt, ist unrein. 37Und ob ein solch Aas fiele auf Samen, den man sät, so ist er doch rein. 38Wenn man aber Wasser über den Samen gösse, und fiele darnach ein solch Aas darauf, so würde er euch unrein.

39Wenn ein Tier stirbt, das ihr essen mögt: wer das Aas anrührt, der ist unrein bis an den Abend. 40Wer von solchem Aas isst, der soll sein Kleid waschen und er wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. (2.Mose 22,30)

41Was auf Erden schleicht, das soll euch eine Scheu sein, und man soll's nicht essen. 42Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen geht, unter allem, was auf Erden schleicht, sollt ihr nicht essen; denn es soll euch eine Scheu sein. 43Macht eure Seelen nicht zum Scheusal und verunreinigt euch nicht an ihnen, dass ihr euch besudelt. 44Denn ich bin der HErr, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, dass ihr heilig seid, denn ich bin heilig, und sollt nicht eure Seelen verunreinigen an irgendeinem kriechenden Tier, das auf Erden schleicht. (3.Mose 19,2) 45Denn ich bin der HErr, der euch aus Ägyptenland geführt hat, dass ich euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig. (3.Mose 20,26)

46Dies ist das Gesetz von den Tieren und Vögeln und allerlei Tieren, die sich regen im Wasser, und allerlei Tieren, die auf Erden schleichen, 47dass ihr unterscheiden könnet, was unrein und rein ist, und welches Tier man essen und welches man nicht essen soll.

3. Mose 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen.

1Und der HErr redete mit Mose und sprach: 2Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3.Mose 15,19) 3Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1.Mose 17,11-12; Joh. 7,22; Luk. 2,21) 4Und sie soll daheimbleiben 33 Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis dass die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll 66 Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

6Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3.Mose 5,7) 7Der soll es opfern vor dem HErrn und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, die ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, dass sie rein werde. (Luk. 2,24)

Text der Luther-Übersetzung (1912) von 3. Mose 11, 32 bis 3. Mose 12, 8

Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570