Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570

3. Mose 6

7Und das ist das Gesetz des Speisopfers, das Aarons Söhne opfern sollen vor dem HErrn auf dem Altar. (3.Mose 2,1) 8Es soll einer abheben eine Handvoll Semmelmehl vom Speisopfer und vom Öl und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch, ein Gedächtnis dem HErrn. 9Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren und sollen's ungesäuert essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts. 10Sie sollen's nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Teil, den ich ihnen gegeben habe von meinem Opfer. Es soll ihnen ein Hochheiliges sein gleichwie das Sündopfer und Schuldopfer. 11Was männlich ist unter den Kindern Aarons, die sollen's essen. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen an den Opfern des HErrn: es soll sie niemand anrühren, er sei denn geweiht.

12Und der HErr redete mit Mose und sprach: 13Das soll das Opfer sein Aarons und seiner Söhne, das sie dem HErrn opfern sollen am Tage der Salbung: ein zehntel Epha Semmelmehl als tägliches Speisopfer, eine Hälfte des Morgens, die andere Hälfte des Abends. 14In der Pfanne mit Öl sollst du es machen und geröstet darbringen; und in Stücken gebacken sollst du solches opfern zum süßen Geruch dem HErrn. 15Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll solches tun; das ist ein ewiges Recht. Es soll dem HErrn ganz verbrannt werden; 16denn alles Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt und nicht gegessen werden.

Vom Sündopfer.

17Und der HErr redete mit Mose und sprach: 18Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An der Stätte, da du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem HErrn; das ist ein Hochheiliges. (3.Mose 4,1) 19Der Priester, der das Sündopfer tut, soll's essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts. 20Niemand soll sein Fleisch anrühren, er sei denn geweiht. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte. 21Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen. 22Was männlich ist unter den Priestern, die sollen davon essen; denn es ist ein Hochheiliges. 23Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer verbrennen.

3. Mose 7

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer.

1Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. (3.Mose 5,14-26) 2An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf den Altar umhersprengen. (3.Mose 1,3; 3.Mose 1,5) 3Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen. (3.Mose 3,9-10) 5Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HErrn. Das ist ein Schuldopfer. 6Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges.

7Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.

8Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat. (3.Mose 1,6) 9Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. (3.Mose 2,4-5; 3.Mose 2,7) 10Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des anderen.

11Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HErrn opfert. (3.Mose 3,1) 12Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt. (3.Mose 22,29)

Text der Luther-Übersetzung (1912) von 3. Mose 6, 7 bis 3. Mose 7, 12

Biblia (Band 1) Das ist: Die ganze Heylige Schrifft, Teutsch. D. Mart.Luth. Sampt einem Register / Summarien über alle Capitel / und schönen Figuren

Gedruckt in Frankfurt am Mayn bei Georg Rab für W. Han (Erben) und Sigmund Feyerabend, 1570